Für die Zertifizierung ist eine erfolgreich absolvierte Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) erforderlich. Der "Zertifizierte Verwalter" ist in §26a Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetz definiert.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss einen zertifizierten Verwalter bestellen, wenn es mehr als 9 Sondereigentumsrechte in der WEG gibt, die Verwaltung nicht durch einen Wohnungseigentümer erfolgt und mehr als ein Drittel der Wohnungseigentümer diese verlangen. Es gilt dann das Kopfprinzip.
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