Das Wertprinzip ist ein Stimmprinzip in der Eigentümerversammlung.
Andere Stimmprinzipien sind das Kopfprinzip und das Objektprinzip.
Beim Wertprinzip hat jeder Eigentümer eine Stimmkraft entsprechend seiner Miteigentumsanteile. Der Wert hat also nichts mit dem Geldwert der Einheit zutun.
Die tatsächliche Stimmkraft nach dem Wertprinzip kann in der Teilungserklärung geringfügig abweichend zu den tatsächlichen Miteigentumsanteilen geregelt werden.
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