Unter dem Wirtschaftsjahr versteht man den Zeitraum, für den ein Wirtschaftsplan bzw. über den eine Jahresabrechnung erstellt wird.
Bis zum 01.12.2020 konnten Wohneigentümergemeinschaften ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (z.B. passend zur Heizperiode) vereinbaren.
Das Wirtschaftsjahr wird in §28 des Wohneigentumsgesetz definiert.
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