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Lexikon: Verwaltungseinheit

Ein Verwalter berechnet seine Vergütung in der Regeln nach der Anzahl der zu verwaltenden Einheiten - so genannten Verwaltungseinheiten. Als Verwaltungseinheit bezeichnet man die jeweils unabhängingen Einheiten in einem Objekt.

In der Regel gilt jede Wohnung als eine eigene Verwaltungseinheit. Die laut Grundbuch der Wohnung zugeordneten Kellerabteile, Stellplätze und Garagen gehören zu dieser Verwaltungseinheit. In größeren Anlagen werden die Stellplätze oder Garagen mitlerweile häufig als eigenständige Einheit angelegt und somit auch als eigene Verwaltungseinheit behandelt. Das ist immer dann der Fall, wenn für diese Stellplätze/Garagen ein eigener Grundbucheintrag vorhanden ist. In diesen Fällen erhalten die Eigentümer hierfür auch eigene Nebenkostenabrechnungen.



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