Das Sondernutzungsrecht regelt die Nutzung bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie durch einen oder mehrere Eigentümer.
Ein Sondernutzungsrecht z.B. für einen Garten rund um die Terasse ist kein Freibrief für bauliche Veränderungen! Da es sich weiterhin um Gemeinschaftseigentum handelt, benötigt es für die Installation eines Gartenhäuschens oder Pools die Genehmigung der Wohnunsgeigentümerschaft.
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