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Lexikon: Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat ist Vertreter der Wohnungseigentümer und wird von diesen auf unbestimmte Zeit gewählt. der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten werden unter anderem in §29 des Wohnungseigentumsgesetz definiert. (siehe auch §9b)
Seit der WEG-Reform gibt es die fest vorgegebene Anzahl von drei  Verwaltungsbeiräten nicht mehr.

Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates werden von der Eigentümerversammlung auf unbestimmte Zeit, mit einfacher Mehrheit, gewählt. Sind mehere Beiräte bestellt, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Die Eigentümerversammlung kann die Beiräte auch wieder abwählen.



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