Mit dem Verteilungsschlüssel wird innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft definiert, wie die jeweiligen Kosten aufgeteilt werden sollen. Diese Verteilerschlüssel können von der Wohneigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung geändert werden. Hierfür ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
Häufig werden folgende Verteilungsschlüssel verwendet:
- nach Miteigentumsanteil (häufig in 1.000er, 10.000er oder bei großen Anlagen auch 100.000er-Teilen)
- nach Wohnfläche
- nach Einheiten (z.B. pro Wohnung)
- nach Verbrauch
- nach Anzahl Bewohner
Darüber hinaus sind jedoch auch individuell vereinbarte Verteilerschlüssel möglich. Diese werden häufig bei Wohnanlagen benötigt um speziellen bauliche Situationen gerecht zu werden. Ein häufiges Beispiel ist die gemeinsame Tiefgarage unter mehreren, sonnst unabhängigen, Wohnungseigentümergemeinschaften.
Ist kein Verteilungsschlüssel explizit vereinbart worden, gilt nach §16 WEG der Verteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteil.
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